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Geistiges Eigentum

Neuentwicklungen mit technisch neuartigen Eigenschaften werden grundsätzlich in den Ländern wo dies Sinn ergibt zum Patent angemeldet. Darin enthalten sind bspw. das Abzugsschloss 90 oder der Schnelllader 90. SwissMods schützt damit ihr geistiges Eigentum.

Übersicht

Nachfolgend eine Auflistung der zum Patent angemeldeten Erfindungen;

Typ

Beschreibung

Aktenzeichen (sofern veröffentlicht)

Abzugsschloss 90

Das Abzugsschloss 90 ist durch formschlüssige Formen gekennzeichnet, welche den Abzugsbereich umschliessen.

Ladehilfe Stgw 90

Der Schnelllader 90 ist durch hervorstehende Formen gekennzeichnet, sowie einer Form an der Stossvorrichtung, welche zum schnellen Entladen eines Magazins dient. Ausserdem verfügt dieser über eine Aufnahme, welche speziell für das Stgw 90 Magazin ausgelegt ist.

Ladehilfe 556

Der Schnelllader für Ar-15 Magazine verfügt durch seine besondere Konstruktion im Innenbereich des vier Wandigen Gehäuses über die Möglichkeit sowohl einzelne Patronen, als auch auf Ladestreifen geladene Patronen zu laden.

Griff mit Sicherungsfunktion

Die erste zum Patent angemeldete Erfindung. Es handelt sich um ein Griffstück für ein Gewehr, welches über eine integrierte Mechanik verfügt. Diese Mechanik dient dazu die Waffe zu sperren und kann entweder mit einem mechanischen Schloss oder einem biometrischen Schloss, wie bspw. einem Fingerabdruckscanner aktiviert werden. Ein Prototyp für das STGW 90 und für Ar-15 Gewehre wurde gebaut und erfolgreich getestet.

CH717174A2

STGW 90 Ladehilfe Compact

Die kompakte Ladehilfe für STGW 90 Magazine wird auf die erste Patrone geschoben und dient als Stossvorrichtung. Sie ist so kompakt, dass sie in die SIG Ladehilfe gesteckt werden kann und im Griffstück des Sturmgewehrs verstaubar ist.

Ladehilfe .22lr

Die Ladehilfe für Kleinkalibermagazine in .22lr verfügt über ein Steuerelement, welches die Patronen an ihrem Rand während des Ladevorgangs unter die Magazinlippen zieht.

Stand Dezember 2022

CH718276A2

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