Geistiges Eigentum
Neuentwicklungen mit technisch neuartigen Eigenschaften werden grundsätzlich in den Ländern wo dies Sinn ergibt zum Patent angemeldet. Darin enthalten sind bspw. das Abzugsschloss 90 oder der Schnelllader 90. SwissMods schützt damit ihr geistiges Eigentum.
Übersicht
Nachfolgend eine Auflistung der zum Patent angemeldeten Erfindungen;
Typ
Beschreibung
Aktenzeichen (sofern veröffentlicht)
Abzugsschloss 90
Das Abzugsschloss 90 ist durch formschlüssige Formen gekennzeichnet, welche den Abzugsbereich umschliessen.
Ladehilfe Stgw 90
Der Schnelllader 90 ist durch hervorstehende Formen gekennzeichnet, sowie einer Form an der Stossvorrichtung, welche zum schnellen Entladen eines Magazins dient. Ausserdem verfügt dieser über eine Aufnahme, welche speziell für das Stgw 90 Magazin ausgelegt ist.
Ladehilfe 556
Der Schnelllader für Ar-15 Magazine verfügt durch seine besondere Konstruktion im Innenbereich des vier Wandigen Gehäuses über die Möglichkeit sowohl einzelne Patronen, als auch auf Ladestreifen geladene Patronen zu laden.
Griff mit Sicherungsfunktion
Die erste zum Patent angemeldete Erfindung. Es handelt sich um ein Griffstück für ein Gewehr, welches über eine integrierte Mechanik verfügt. Diese Mechanik dient dazu die Waffe zu sperren und kann entweder mit einem mechanischen Schloss oder einem biometrischen Schloss, wie bspw. einem Fingerabdruckscanner aktiviert werden. Ein Prototyp für das STGW 90 und für Ar-15 Gewehre wurde gebaut und erfolgreich getestet.
CH717174A2
STGW 90 Ladehilfe Compact
Die kompakte Ladehilfe für STGW 90 Magazine wird auf die erste Patrone geschoben und dient als Stossvorrichtung. Sie ist so kompakt, dass sie in die SIG Ladehilfe gesteckt werden kann und im Griffstück des Sturmgewehrs verstaubar ist.
Ladehilfe .22lr
Die Ladehilfe für Kleinkalibermagazine in .22lr verfügt über ein Steuerelement, welches die Patronen an ihrem Rand während des Ladevorgangs unter die Magazinlippen zieht.
Stand Dezember 2022
CH718276A2